Lernhilfe für die Wettkampfrichter-Prüfung (DSV, Schwimmen). Die Fragen sind selbst erstellt nach WB-AT (Fassung 30.11.2024), WB-FT SW (14.03.2026), WB Masters (15.03.2025) und Kampfrichterordnung (14.03.2026). Sie sind nicht der offizielle Prüfungsfragenkatalog des DSV. Maßgeblich sind immer die Originaltexte. Dein Lernstand wird nur in diesem Browser auf diesem Gerät gespeichert.
Themen dieser Runde
Alles ausgewählt. Eine Runde sind 12 Karten — kurz genug, um sie wirklich zu Ende zu bringen.
1 / 12Fach 1
Runde fertig
Prüfungssimulation
Lernstand
Karten gelernt
–
Sitzend im Fach 5
–
Fehlerquote
–
Fächer 1 bis 5: eine Karte wandert bei jeder richtigen Antwort ein Fach hoch und fällt bei einem Fehler zurück auf Fach 1. Fach 5 heißt: sitzt.
Nach Thema
Thema
Karten
Ø Fach
Fehler
Häufigste Fehler
Die Karten, die am öftesten danebengingen. Genau diese kommen in „Nur Fehlerkarten“.
Prüfungsversuche
Noch keine Prüfung absolviert.
Notizen
Eigene Notizen, Fragen für den Lehrgang. Werden nur in diesem Browser gespeichert.
Vor dem Einsatz
Die vier Pflichteinsätze der WKR-Ausbildung sollen möglichst alle vier Aufgaben abdecken (KRO § 10). Kurzspickzettel je Position — die Regelfundstellen stehen dabei.
Beanstandung melden — der Pflichtinhalt
Kampfrichter entscheiden selbstständig und unabhängig voneinander. Der Schiedsrichter allein disqualifiziert. § 105 Abs. 1, § 106 Abs. 5
Einsatzbestimmung (welche Funktion hattest du)
Name und Unterschrift
Wettkampfnummer
Laufnummer
Bahnnummer
Beschreibung des Verstoßes — was du gesehen hast, nicht deine rechtliche Wertung
Zeitnehmer
Uhr auf Startsignal starten, bei Wettkampfende stoppen. § 112
Ab 200 m: Zwischenzeit nach je 100 m geschwommener Strecke — außer bei 200 m Lagen. In Staffeln: Startreihenfolge kontrollieren. § 112 Abs. 2
400 m, 800 m, 1500 m Freistil: akustisches Zeichen (Pfeife oder Glocke), wenn noch zwei Bahnen und 5 m zu schwimmen sind; nach der Wende wiederholen, bis die 5-m-Markierung erreicht ist. § 112 Abs. 5
Du erfüllst gleichzeitig Wenderichter-Aufgaben auf deiner Bahn und kontrollierst den Start bis zum Ende des ersten Armzugs — bei Brust bis zum zweiten Armzug. § 112 Abs. 4
Uhr erst auf null, wenn der Schiedsrichter zum nächsten Start auffordert. § 112 Abs. 3
Rückenstarthilfe auf der Startseite ein- und ausbauen, nach jedem Start auf 0 stellen. § 112 Abs. 7
Handzeit: elektronische Digitaluhr mit 1/100-Sekunden-Auflösung. § 133 Abs. 6
Nie zugleich Zielrichter. § 110 Abs. 4
Wenderichter
Beobachtungsfenster: vom letzten Armzug vor der Wende bis zum ersten Armzug nach der Wende. Brust: bis zum zweiten Armzug nach der Wende.§ 115 Abs. 1
400 m, 800 m, 1500 m Freistil: Bahnenzähltafeln zeigen. § 115 Abs. 2
Brust und Schmetterling: beidhändig gleichzeitig, nicht aufeinanderliegend — an, über oder unter Wasser. §§ 128 Abs. 6, 129 Abs. 4
Rücken: Anschlag mit beliebigem Körperteil, zurück in Rückenlage, bevor die Wand verlassen wird. § 127 Abs. 4
Kein Schritt am Boden, kein Abstoßen vom Boden. § 131 Abs. 4
Freistil, Rücken, Schmetterling: spätestens nach 15 m muss der Kopf die Oberfläche durchbrochen haben. §§ 126 Abs. 3, 127 Abs. 3, 129 Abs. 5
Brust: Kopf muss durchbrochen haben, bevor beim zweiten Armzug die Hände am weitesten Punkt nach innen gedreht werden. § 128 Abs. 1
Rückenstarthilfe auf der Wendeseite ein- und ausbauen, nach jedem Start auf 0 stellen. § 115 Abs. 3
Zielrichter
Platz in Verlängerung der Ziellinie, freier Blick auf Ziellinie und Wettkämpfe. § 110 Abs. 1
Nach jedem Lauf unabhängig über die Platzierung entscheiden und schriftlich berichten. § 110 Abs. 2
Staffel: berührt der ablösende Sportler beim Anschlag des Ankommenden noch Startblock bzw. Startgriffe? § 110 Abs. 3
Niemals gleichzeitig Zeitnehmer. § 110 Abs. 4
Schwimmrichter
Je eine Person pro Beckenlängsseite; einer bedient die Fehlstartleine. § 113 Abs. 1
Regelkonformität während des Schwimmens überwachen; Wenden und Zielanschlag unterstützend beobachten. § 113
Typische Beanstandungen: Wechselbewegungen bei Brust und Schmetterling, Kopf nicht durchbrochen im Brust-Zyklus, Verlassen der Rückenlage, Ziehen an der Schwimmleine. §§ 127–129, 131 Abs. 6
Was 2026 neu ist
Die WB-FT SW wurde zum 25.03.2026 geändert. Wenn dir jemand ältere Skripte gibt, prüfe diese Punkte zuerst:
Freistil, Rücken und Schmetterling: vollständiges Untertauchen ist erlaubt, sobald ein Teil des Kopfes die 5-m-Markierung unmittelbar vor dem Zielanschlag passiert hat. §§ 126 Abs. 4, 127 Abs. 3, 129 Abs. 5
Bahnenzähler und akustisches Signal gelten für 400 m, 800 m und 1500 m Freistil. §§ 112 Abs. 5, 115 Abs. 2
Ältere Unterlagen erkennst du an „FINA“ und „LEN“ — seit Oktober 2025 heißen sie WA und EA.
Auch die Kampfrichterordnung wurde am 14.03.2026 neu gefasst. Die Prüfungszahlen und Unterrichtseinheiten sind unverändert; neu ist unter anderem der ausdrückliche Satz, dass eine Online-Prüfungsabnahme in keiner Gruppe vorgesehen ist.
Hilfsmittel am Beckenrand — worauf du achtest
Zwei eigene DSV-Dokumente ergänzen § 131 Abs. 5. Beide Verstöße enden in einer Disqualifikation, begründet als Benutzung eines Hilfsmittels.
Erlaubt im Wettkampf: Schwimmbrille, Nasenklemme, Ohrstopfen, höchstens zwei Badekappen. § 131 Abs. 5
Armbanduhren und Power-Armbänder sind untersagt.Erläuterung technische Geräte, 10.11.2024
Geräte zur Daten- oder Tonübermittlung: nur vom Sportler zum Beckenrand, vorher beim Schiedsrichter angemeldet, von World Aquatics zugelassen.
Diabetes-Sensoren: erlaubt auch ohne WA-Zulassung, Abdeckung mit Pflaster und Tape zulässig.
Hörgeräte von Sportlern des Deutschen Gehörlosen Sportverbandes werden geduldet — Anmeldung beim Schiedsrichter vor dem ersten Start.
Schwimmanzug: textiles Material; Männer einteilig, nicht oberhalb des Bauchnabels, höchstens bis zu den Knien. Frauen bis zu zwei Teile, weder Nacken noch Schultern bedeckt, höchstens bis zu den Knien. Zwei Anzüge übereinander sind verboten. Schwimmkleidung, 01.02.2024
Kontrolliert wird per Sichtkontrolle durch das Kampfgericht.